Die Übergangsfrist für Rauchmelder in Rheinland-Pfalz endet zum Juni 2012 Danach ist ein Rauchmelder auch in bestehenden Wohnungen und Häusern Pflicht und zu installieren. Gesetzgebung Rheinland-Pfalz - in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten - für Schlaf- und Kinderzimmer - für Flure, die als Rettungsweg dienen - Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012 Rauchmelder Pflicht ab Juli 2012 06321-2112 Ihre Ansprechpartner: Herr Andreas Lichtblau Herr Uwe Deny