Die Übergangsfrist für Rauchmelder in Rheinland-Pfalz endet zum Juni 2012
Danach ist ein Rauchmelder auch in bestehenden Wohnungen und Häusern
Pflicht und zu installieren.
Gesetzgebung Rheinland-Pfalz
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- für Schlaf- und Kinderzimmer
- für Flure, die als Rettungsweg dienen
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
Rauchmelder Pflicht ab Juli 2012
06321-2112
Ihre Ansprechpartner:
Herr Andreas Lichtblau
Herr Uwe Deny